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AGB`s | |||||||||||||||||||||||
1.
Geltungsbereich
1.1
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der GroBera KG.
gelten für alle Kaufverträge zwischen der GroBera KG sowie ihren Kunden.
Abweichende AGB des Kunden finden nur dann Anwendung, wenn die GroBera
KG ihre Geltung schriftlich bestätigt hat. Die GroBera KG ist
berechtigt, ihre AGB für künftige Geschäfte jederzeit anzupassen. Es
gelten jeweils die AGB in ihrer aktuellen Fassung, wie sie auf der
Website
www.grobera.com
sind.
Die Lieferung erfolgt entweder ab Lager oder ab Fabrik auf Gefahr des
Kunden. Die Lieferung erfolgt an die vereinbarte Stelle. Bei geänderter
Anweisung trägt der Kunde die dadurch entstehenden Kosten. Mangels
abweichender Vereinbarung verstehen sich die Lieferungen ab Lager, ohne
Verpackung. Für die Lieferung der Ware zugesagte Lieferdaten sind
ausschließlich Versanddaten. Der von uns genannte Zeitpunkt des
Versandes gilt ab Lager oder ab Herstellerwerk. Richtige und
rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Höhere Gewalt oder
behördliche Maßnahmen, wie auch Streik oder Aussperrung, die der GroBera
KG die rechtzeitige Lieferung unmöglich machen, berechtigen sowohl
GroBera KG als auch den Kunden, die Lieferfrist um die Dauer der
Behinderung, höchstens jedoch bis zu einer Dauer von drei Wochen, unter
Ausschluß von Schadensersatzansprüchen zu verlängern. Nach Ablauf dieser
Frist ist sowohl der Kunde als auch die GroBera KG berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten.
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen
aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden, gleich aus welchem
Rechtsgrund, alleiniges Eigentum der GroBera KG. Der Kunde ist
berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im Rahmen seines
normalen Geschäftsbetriebes zu veräußern. Bei einer Veräußerung der
gelieferten Ware tritt der Kunde hiermit im voraus die aus dem Verkauf
entstehenden Forderungen an die GroBera KG ab. Die GroBera KG ist
berechtigt, im Falle des Zahlungsverzuges die Weiterveräußerung der
unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu untersagen. Das Recht zur
Weiterveräußerung entfällt, wenn der Kunde zahlungsunfähig wird oder
über sein Geschäftsvermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Wird
unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware vom Kunden zu einer neuen
beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für die
GroBera KG, ohne daß diese hieraus verpflichtet wird. Die neue Sache
wird Eigentum der GroBera KG. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht der
GroBera KG gehörender Ware erwirbt die GroBera KG. Miteigentum an der
neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der
anderen Ware zu der Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit nicht
der GroBera KG gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 BGB verbunden,
vermischt oder vermengt, so wird die GroBera KG entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen Miteigentümer. Erwirbt der Kunde durch
Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er
schon jetzt an die GroBera KG Miteigentum nach dem Verhältnis der
Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung
oder Vermengung. Der Kunde verwahrt in diesen Fällen die im Eigentum
oder Miteigentum der GroBera KG stehende Sache, die ebenfalls als
Vorbehaltsware im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen gilt,
unentgeltlich.
Der Kunde ist trotz der Forderungsabtretung bis auf weiteres
widerruflich zur Einziehung der Forderungen aus Warenverkäufen
ermächtigt. Erfüllt der Kunde seine Vertragsverpflichtungen gegenüber
der GroBera KG nicht, kommt er insbesondere in Zahlungsverzug, ist die
GroBera KG berechtigt, nach erfolgloser Bestimmung einer angemessenen
Zahlungsfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware
herauszuverlangen. Die GroBera KG ist dann zudem berechtigt, vom Kunden
Ersatz des entstandenen Schadens zu verlangen. Zu anderen Verfügungen
über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware oder zu Verfügungen über
die im voraus abgetretenen Forderungen ist der Kunde nicht berechtigt;
insbesondere dürfen die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren und die
abgetretenen Forderungen nicht ohne Zustimmung der GroBera KG an Dritte
verpfändet oder zur Sicherung übereignet bzw. übertragen werden. Bei
Pfändungsmaßnahmen oder sonstigen Beeinträchtigungen der Rechte der
GroBera KG durch Dritte hat der Kunde unverzüglich die GroBera KG zu
benachrichtigen, die zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen
Unterlagen (z.B. Abschrift des Pfändungsprotokolls) zu übersenden und
dem Gerichtsvollzieher sowie Pfändungsgläubiger sogleich von den
Eigentums- und sonstigen Rechten der GroBera KG Kenntnis zu geben.
Übersteigt der Wert der der GroBera KG gewährten Sicherheiten ihre
Forderungen um mehr als 20 %, ist die GroBera KG auf Verlangen jederzeit
bereit, die darüber hinausgehenden Sicherungsrechte insoweit nach ihrer
Wahl freizugeben. Maßgebend für die Wertbemessung des Sicherungsguts ist
der bei einer Verwertung durch die GroBera KG zu erzielende Erlös
abzüglich der anfallenden Kosten. Soweit dieser Wert nicht oder noch
nicht festgestellt werden kann, gilt als Wert der Nettoeinkaufspreis der
betreffenden Ware minus 20 % hiervon. Für jedes Jahr nach Erwerb der
einzelnen Ware ist dieser Wert um einen weiteren Abschlag von 20 % zu
kürzen. Die anfallende Mehrwertsteuer bleibt bei der Wertbemessung außer
Ansatz. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt
stehende Ware in angemessener Höhe gegen Feuer, Wasser und sonstige
Gefahren auf seine Kosten zu versichern und versichert zu halten. Auf
Anfrage wird der Kunde der GroBera KG den Versicherungsabschluß und die
laufenden Prämienzahlungen nachweisen. Der Kunde tritt hiermit alle
Ansprüche, die bei Beschädigung, Untergang oder sonstigem Verlust der
Ware entstehen, insbesondere Versicherungsansprüche an die GroBera KG
ab.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, daß seine Daten von der
GroBera KG in dem durch den Zweck des Kaufvertrages vorgegebenen Rahmen
erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die GroBera KG wird die
einschlägigen Datenschutzbestimmungen beachten. Der Kunde erklärt sich
darüber hinaus damit einverstanden, daß die mit seiner Bestellung im
Zusammenhang stehenden personenbezogenen Daten auch zu gewerblichen
Zwecken einschließlich der Weitergabe an Dritte verarbeitet und genutzt
werden. Die Einverständniserklärung gibt der Kunde durch die Absendung
der Daten mittels der ausgefüllten Eingabemaske ab. Der Kunde hat das
Recht, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu
widerrufen. Der Kunde ist ferner berechtigt, nach Eingabe seines
Passworts auf der dafür vorgesehenen Website oder nach schriftlicher
oder elektronischer Mitteilung an GroBera KG den Bestand und Umfang
seiner gespeicherten Daten einzusehen.
Für die Leistungen der GroBera KG gilt die bei Auftragserteilung
angebotenen Preis und Lieferbedingungen .Die gesetzliche Mehrwertsteuer
wird gesondert ausgewiesen und berechnet. Die Rechnungsstellung erfolgt
nach Auftragserteilung. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Zugang der
Rechnung zur Zahlung fällig. Sofern sich der Kunde in Verzug befindet,
ist die GroBera KG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem
jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines
weitergehenden Schadens bleibt der GroBera KG vorbehalten. Der Kunde ist
zur Aufrechnung, auch wenn Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur
berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder
nicht bestritten wurden.
Die GroBera KG gewährleistet, daß die gelieferte Ware frei von
Konstruktions-, Fabrikations- und Materialmängeln ist. Die
Gewährleistung erstreckt sich nicht auf unsachgemäße Behandlung oder
Verwendung sowie Weiterverwendung beschädigter Ware. Die Gewährleistung
erlischt, soweit Reparaturen oder Änderungen an der Ware von Dritten
vorgenommen oder wenn Gebrauchsanweisungen nicht befolgt werden. Die
GroBera KG kann im Falle eines Mangels nach ihrer Wahl diesen beseitigen
oder eine mangelfreie Sache liefern. Ist auch eine wiederholte
Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen, kann der Kunde eine
der Wertminderung entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises verlangen
oder vom Vertrag zurücktreten. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der
GroBera KG über. Schadensersatzansprüche bestimmen sich ausschließlich
nach Maßgabe der Ziffer 8. Eine Bezugnahme auf DIN-Normen beinhaltet
grundsätzlich die nähere Warenbezeichnung und stellt keine vereinbarte
Beschaffenheit der Ware durch die GroBera KG dar, es sei denn, daß eine
solche Beschaffenheitsvereinbarung ausdrücklich getroffen wurde. Der
Kunde ist verpflichtet, der GroBera KG offensichtliche Mängel der Ware
unverzüglich, spätestens jedoch sieben Tage nach Ablieferung der Ware
schriftlich mitzuteilen. Zeigt der Kunde innerhalb dieses Zeitraums
keinen Mangel an, so gilt die Ware als mangelfrei und vertragsgemäß
genehmigt. Erkennbare oder verdeckte Mängel hat der Kunde schriftlich
anzuzeigen, sobald sie offensichtlich sind, spätestens innerhalb der
gesetzlichen Gewährleistungsfrist. Wird der GroBera KG ein solcher
Mangel nicht rechtzeitig angezeigt, so entfällt jede Gewährleistung. Die
Verjährungsfrist berechnet sich ausschließlich nach Maßgabe der Ziff.
9.2.
9.2
Alle sonstigen Ansprüche des Kunden verjähren in einem halben Jahr ab
Lieferdatum.
Ist der Kunde Verbraucher, kann er seinen der GroBera KG erteilten
Auftrag nach § 361 a BGB widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich binnen
10 Tagen zu erklären. Die Widerrufsfrist beginnt erst nach erfolgter
Information des Verbrauchers nach § 2 FernAbsG sowie nach einer
Belehrung über sein Widerrufsrecht, nicht jedoch vor dem Tag, an dem der
Kunde die Ware erhält.
Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, sind
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Parteien aus
dem Vertragsverhältnis Jena, wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des
Kunden zu klagen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland |
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